Zuschuss der Pflegekassen und weitere Förderungen
Haben Sie, Ein angehöriger oder Bekannter einen Pflegegrad?
Dann haben wir gute Nachrichten: Die deutsche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen Anteil der Anschaffungskosten für Pflegehilfstmittel!
- Wir möchten Sie hier nur über die Optionen einer Förderung aufklären. Sicheres Bad übernimmt nicht den Antrag für die Förderung. Diese muss durch Sie selbst erfolgen.
Folgende Maßnahmen werden im Badezimmer unterstützt:
- Badewanneneinstiegshilfen
- Umbau der Badewanne zur Dusche
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
- Höhenverstellbarer Waschtisch
- Höhenverstellbares WC
Wie und wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Antrag auf einen Zuschuss muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich im Regelfall bei der Krankenkasse. Bevollmächtigte Personen können den Antrag ebenfalls stellen.
Förderungen sind zudem auch möglich durch:
- KfW / Förderbanken
- Kommunale Förderungen
- Krankenkassen
Bitte beachten Sie:
Um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicherzustellen, sollte der Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Seit dem 1. Januar 2017 ersetzen insgesamt fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pfegestufen. Die Pflegegrade sind wie folgt gegliedert: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Hier das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
§ 40 SGB XI, Abs. 1:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. […]
Stand: 19.08.2026
§ 40 SGB XI, Abs. 4:
Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. […]
Stand: 19.08.2026
Definition der einzelnen PflegegraDe
Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Gleichzeitig wurden Versicherte, die zum 31.12.2016 bereits Pflegestufe 2 hatten, sowie Menschen mit Demenz und Pflegestufe 1 automatisch in den neuen Pflegegrad 3 überführt.